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Preise / AGB

Preise (gültig bis 31.12.2021, Änderungen vorbehalten))

 

"Systemischer Therapeut/Fam.-therapeut (SZL)"  (3 Jahre)

Baustein 1 1.950 €
Baustein 2 1.950 €
Baustein 3 1.950 €
Gesamt 5.850 €

 

"Systemischer Berater (SZL)"    (2 Jahre)  

Baustein 1 1.950 €
Baustein 2 1.950 €
Gesamt 3.900 €

 

"Systemischer Supervisor (SZL)"    (1 Jahr)

Gesamt 2.500 €

 

"SysPresso Kompakt" 6 Tage

Gesamt auf Anfrage

 

Workshops

2 Tage: 300 €
3Tage: 400 €

 

Systemische Strukturaufstellung

1 Termin 50 € pro Person

 

After-Work-Supervision

1 Termin 50 € pro Person

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen „Systemischen Zentrum Lebenspunkt (SZL)“, Rößlerstrasse 30, 09120 Chemnitz (Stand 01.09.2021)

 

Geltungsbereich

Die AGB gelten für Seminare und Veranstaltungen, zu denen ein Vertrag erstellt wird. Hierunter fallen ebenso Seminare im Rahmen des Modulsystems (Berater-, Therapeuten-, und Supervisorenweiterbildung), Grundlagenseminare, Sonder- und Wahlseminare, Symposien, Tagungen und Supervisionen, welche ohne Vertrag besucht werden können.

 

Der/die Teilnehmer/in erklärt mit Anmeldung zum Seminar sein Einverständnis zu den folgenden Bedingungen:

 

Leistungen des SZL

Das SZL verpflichtet sich, für die Seminare Lehrtherapeuten/innen und Dozent/innen für die vereinbarten Kompaktseminare und Veranstaltungen zur Verfügung zu stellen.

 

Das SZL behält sich vor, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes bzw. wegen unvorhersehbarer Entwicklungen nach Anmeldung zur Aufrechterhaltung des Fortbildungszweckes organisatorische Änderungen vorzunehmen, insbesondere den Wechsel des Tagungsortes sowie die Verlegung des Seminartermins und die Durchführung von Seminaren mit einem anderen Lehrtherapeuten bei Krankheit. Einige Weiterbildungen erfordern ein persönliches Vorgespräch. Beachten Sie dazu die Ausschreibung des jeweiligen Kurses.

 

Ein Anspruch auf Durchführung der Seminare durch bestimmte Dozent/innen besteht nicht. Einen Wechsel der Dozent/innen berechtigt die Teilnehmer/innen nicht zum Rücktritt von Anmeldung bzw. Vertrag oder zur Minderung der Seminargebühren.

 

Für etwaige Aufwendungen des Teilnehmers aufgrund organisatorischer Änderungen haftet das SZL nicht. Eine Teilnahmebescheinigung bzw. Zertifizierung wird nur nach vollständiger Bezahlung des Rechnungsbetrages ausgestellt.

 

Pflichten des/der Teilnehmenden, Gebührenzahlung

Mit der verbindlichen schriftlichen Anmeldung bucht die Teilnehmerin/ der Teilnehmer einen Platz und nicht die Teilnahme und bezahlt diesen Platz für den gebuchten Umfang. Sondervereinbarungen, wie z. B. Raten- oder Vorauszahlung sind bei der Institutsleitung schriftlich zu beantragen. Bei Teilnahmeverhinderung ist die Seminargebühr ebenso zu überweisen wie bei Teilnahme.

 

Kann eine Teilnehmerin/ ein Teilnehmer an einem oder mehreren Seminaren nicht teilnehmen, besteht kein Anspruch auf Erstattung der entrichteten Kosten.

 

Wird ein Seminar aufgrund einer Krankheit versäumt, kann das Seminar im nachfolgenden Jahr nachgeholt werden, sofern die Teilnehmerin/der Teilnehmer die Krankheit durch Vorlage eines Krankenscheins (Kopie) nachweist. Pro Kursjahr besteht die Möglichkeit, einen versäumten Seminartag kostenlos nachzuholen. Ausnahmeregelungen sind schriftlich beim ausbildenden Zentrum zu beantragen.

Während der Seminare werden Unterkunft und Verpflegung im Tagungshaus nach Wahl des SZL empfohlen. Die Kosten dafür sind in den Fortbildungsgebühren nicht enthalten und vom/von der Teilnehmer/in jeweils an das Tagungshaus direkt zu zahlen. Bei eventueller Nichtteilnahme an einer Veranstaltung sind die jeweiligen Rücktrittsbedingungen des Hauses für den/die Teilnehmer/in bindend.

 

Für den/die Fortbildungsteilnehmer/in besteht Präsenzpflicht bei den Veranstaltungen des Lehrganges. Die fällig gewordenen Gebühren werden in der Regel vorn den Veranstaltungen (Sonderseminare) in der jeweils ausgeschriebenen Höhe angefordert und sind dann nach erhalt der Rechnung innerhalb 10 Tagen sofort zahlbar.

 

Rücktritt des/der Teilnehmenden bei Einzelseminare und langfristigen Weiterbildungen

Rücktritt von/Stornierung eines Einzelseminars durch den/die Teilnehmer/in ist zu jedem Termin unter Zahlung der bekannt gegebenen Rücktritts- und Verwaltungsgebühren möglich. Die Stornierung muss schriftlich erfolgen. Bei Nichtteilnahme an einer Veranstaltung werden die jeweiligen Rücktrittskosten des Tagungshauses für den/die Teilnehmer/in weiterberechnet.

 

Abmeldezeitpunkt                                                              Rücktrittsgebühr

bis 2 Monat vor Seminarbeginn                                       0%

ab 1 Monat bis 15 Tage vor Seminarbeginn                    50%

ab 14 Tage bis 7 Tage vor Seminarbeginn                      80%

ab 7 Tage vor Seminarbeginn                                         es erfolgt keine Erstattung der Seminarkosten, es sei denn Sie können einen Ersatzteilnehmer stellen.

 

Ausgenomen sind langfristige Weiterbildungen, wie z.B. Berater- und Therapeuten- und Supervisorenweiterbildung. Hier werden bei Absage durch die TeilnehmerIn die vollen Kursgebühren berechnet.

 

Kursabsage / Veränderungen von Veranstaltung seitens des SZL

Das SZL behält sich einen Rücktritt aus wichtigen Gründen vor, insbesondere bei „höherer Gewalt“. Schadensersatzansprüche bestehen nicht. Seminarort, Dozent/Innen oder Fortbildungsinhalte können im Einzelfall von der geplanten Seminardurchführung abweichen, wenn dadurch das Ziel der Weiterbildung nicht gefährdet wird. Eine Vertragskündigung steht dem SZL im Falle mangelnder persönlicher Eignung zur Weiterbildung zu. Schadenersatzansprüche bestehen in diesem Fall nicht, zuviel geleistete Kursgebühren werden erstattet. Die Seminarabsagen erfolgen rechtzeitig 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn schriftlich per Post, Fax oder E-Mail.

 

Seminarorganisation / Datenschutz

Persönliche Daten der TeilnehmerInnen unterliegen dem Datenschutzgesetz und werden vertraulich behandelt. Sie werden nur zu rein schulischen und verwaltungstechnischen Vorgängen elektronisch erfasst und entsprechend der EU-Datenschutzgrundverordnung behandelt.

 

Wir weisen darauf hin, dass im Rahmen der Seminarorganisation die Kontaktdaten in Teilnehmerlisten an Mitteilnehmende der gleichen Veranstaltung weitergegeben werden können. Dies erfordert die Zustimmung der TeilnehmerInnen. Dies geschieht, um die Anreisekoordination für die Teilnehmenden zu erleichtern. Die Teilnehmerlisten enthalten folgende Daten: Namen, Anschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer.

 

Urheberecht

Die vom SZL erstellten Skripte sind urheberrechtlich geschützt und nur zur persönlichen Nutzung für die KursteilnehmerInnen vorgesehen. Die Weitergabe an Dritte und/oder die Vervielfältigung verletzt das Urheberecht und ist daher unzulässig und strafbar. Bild- und Tonaufnahmen während der Kurse durch TeilnehmerInnen sind unzulässig.

 

Haftung

Jede/r TeilnehmerIn ist für sich selbst verantwortlich. Das SZL übernimmt keinerlei Haftung für Schäden an Personen oder Gegenständen bzw. abhanden gekommenen Gegenständen. Die Teilnahme an einem Seminar setzt eine normale physische und psychische Belastbarkeit voraus und ersetzt keine Therapie. Bei Beschwerden muss vor Beginn der Weiterbildung der Leiter des SZL ausführlich informiert werden und im Zweifelsfall ein Arzt, Psychologe oder Psychotherapeut konsultiert werden.

 

Jede/r TeilnehmerIn trägt für sich und seine Handlungen innerhalb und außerhalb der Kurse sowie bei der Anwendung der Methoden die volle Eigenverantwortung und stellt den Veranstalter, die Durchführenden und MitteilnehmerInnen von jeden Haftungsansprüchen frei. Jede/r TeilnehmerIn ist für die Durchführung und Anwendung der Lehrinhalte selbst verantwortlich. Bei etwaigen Folgen können keinerlei Ansprüche gegenüber Dozenten und dem SZL geltend gemacht werden.

 

Die Nutzung der zur Verfügung gestellten Räume des SZL erfolgt auf eigene Gefahr. Für Diebstahl und Verlust von Gegenständen erfolgt keinerlei Haftung durch das SZL.

 

Unwirksamkeit

Sollte einer der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksamen Teile des Vertrages sind entsprechend ihrem Sinn auszulegen.

 

Gerichtsstand

Für alle Rechtsbeziehungen der Parteien des Deutschen Rechts anwendbar. Für Unstimmigkeiten vereinbaren die Parteien als Gerichtsstand Chemnitz.

Allgemeine Geschäftsbedingungen „Systemischen Zentrum Lebenspunkt (SZL)“, Rößlerstrasse 30, 09120 Chemnitz (Stand 01.09.2021)

 

Geltungsbereich

Die AGB gelten für Seminare und Veranstaltungen, zu denen ein Vertrag erstellt wird. Hierunter fallen ebenso Seminare im Rahmen des Modulsystems (Berater-, Therapeuten-, und Supervisorenweiterbildung), Grundlagenseminare, Sonder- und Wahlseminare, Symposien, Tagungen und Supervisionen, welche ohne Vertrag besucht werden können.

 

Der/die Teilnehmer/in erklärt mit Anmeldung zum Seminar sein Einverständnis zu den folgenden Bedingungen:

 

Leistungen des SZL

Das SZL verpflichtet sich, für die Seminare Lehrtherapeuten/innen und Dozent/innen für die vereinbarten Kompaktseminare und Veranstaltungen zur Verfügung zu stellen.

 

Das SZL behält sich vor, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes bzw. wegen unvorhersehbarer Entwicklungen nach Anmeldung zur Aufrechterhaltung des Fortbildungszweckes organisatorische Änderungen vorzunehmen, insbesondere den Wechsel des Tagungsortes sowie die Verlegung des Seminartermins und die Durchführung von Seminaren mit einem anderen Lehrtherapeuten bei Krankheit. Einige Weiterbildungen erfordern ein persönliches Vorgespräch. Beachten Sie dazu die Ausschreibung des jeweiligen Kurses.

 

Ein Anspruch auf Durchführung der Seminare durch bestimmte Dozent/innen besteht nicht. Einen Wechsel der Dozent/innen berechtigt die Teilnehmer/innen nicht zum Rücktritt von Anmeldung bzw. Vertrag oder zur Minderung der Seminargebühren.

 

Für etwaige Aufwendungen des Teilnehmers aufgrund organisatorischer Änderungen haftet das SZL nicht. Eine Teilnahmebescheinigung bzw. Zertifizierung wird nur nach vollständiger Bezahlung des Rechnungsbetrages ausgestellt.

 

Pflichten des/der Teilnehmenden, Gebührenzahlung

Mit der verbindlichen schriftlichen Anmeldung bucht die Teilnehmerin/ der Teilnehmer einen Platz und nicht die Teilnahme und bezahlt diesen Platz für den gebuchten Umfang. Sondervereinbarungen, wie z. B. Raten- oder Vorauszahlung sind bei der Institutsleitung schriftlich zu beantragen. Bei Teilnahmeverhinderung ist die Seminargebühr ebenso zu überweisen wie bei Teilnahme.

 

Kann eine Teilnehmerin/ ein Teilnehmer an einem oder mehreren Seminaren nicht teilnehmen, besteht kein Anspruch auf Erstattung der entrichteten Kosten.

 

Wird ein Seminar aufgrund einer Krankheit versäumt, kann das Seminar im nachfolgenden Jahr nachgeholt werden, sofern die Teilnehmerin/der Teilnehmer die Krankheit durch Vorlage eines Krankenscheins (Kopie) nachweist. Pro Kursjahr besteht die Möglichkeit, einen versäumten Seminartag kostenlos nachzuholen. Ausnahmeregelungen sind schriftlich beim ausbildenden Zentrum zu beantragen.

Während der Seminare werden Unterkunft und Verpflegung im Tagungshaus nach Wahl des SZL empfohlen. Die Kosten dafür sind in den Fortbildungsgebühren nicht enthalten und vom/von der Teilnehmer/in jeweils an das Tagungshaus direkt zu zahlen. Bei eventueller Nichtteilnahme an einer Veranstaltung sind die jeweiligen Rücktrittsbedingungen des Hauses für den/die Teilnehmer/in bindend.

 

Für den/die Fortbildungsteilnehmer/in besteht Präsenzpflicht bei den Veranstaltungen des Lehrganges. Die fällig gewordenen Gebühren werden in der Regel vorn den Veranstaltungen (Sonderseminare) in der jeweils ausgeschriebenen Höhe angefordert und sind dann nach erhalt der Rechnung innerhalb 10 Tagen sofort zahlbar.

 

Rücktritt des/der Teilnehmenden bei Einzelseminare und langfristigen Weiterbildungen

Rücktritt von/Stornierung eines Einzelseminars durch den/die Teilnehmer/in ist zu jedem Termin unter Zahlung der bekannt gegebenen Rücktritts- und Verwaltungsgebühren möglich. Die Stornierung muss schriftlich erfolgen. Bei Nichtteilnahme an einer Veranstaltung werden die jeweiligen Rücktrittskosten des Tagungshauses für den/die Teilnehmer/in weiterberechnet.

 

Abmeldezeitpunkt                                                              Rücktrittsgebühr

bis 2 Monat vor Seminarbeginn                                       0%

ab 1 Monat bis 15 Tage vor Seminarbeginn                 50%

ab 14 Tage bis 7 Tage vor Seminarbeginn                   80%

ab 7 Tage vor Seminarbeginn                                         es erfolgt keine Erstattung der Seminarkosten, es sei denn Sie können einen Ersatzteilnehmer stellen.

 

Ausgenomen sind langfristige Weiterbildungen, wie z.B. Berater- und Therapeuten- und Supervisorenweiterbildung. Hier werden bei Absage durch die TeilnehmerIn die vollen Kursgebühren berechnet.

 

Kursabsage / Veränderungen von Veranstaltung seitens des SZL

Das SZL behält sich einen Rücktritt aus wichtigen Gründen vor, insbesondere bei zu geringer Teilnehmerzahl oder bei „höherer Gewalt“. Schadensersatzansprüche bestehen nicht. Seminarort, Dozent/Innen oder Fortbildungsinhalte können im Einzelfall von der geplanten Seminardurchführung abweichen, wenn dadurch das Ziel der Weiterbildung nicht gefährdet wird. Eine Vertragskündigung steht dem SZL im Falle mangelnder persönlicher Eignung zur Weiterbildung zu. Schadenersatzansprüche bestehen in diesem Fall nicht, zuviel geleistete Kursgebühren werden erstattet. Die Seminarabsagen erfolgen rechtzeitig 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn schriftlich per Post, Fax oder E-Mail.

 

Seminarorganisation / Datenschutz

Persönliche Daten der TeilnehmerInnen unterliegen dem Datenschutzgesetz und werden vertraulich behandelt. Sie werden nur zu rein schulischen und verwaltungstechnischen Vorgängen elektronisch erfasst und entsprechend der EU-Datenschutzgrundverordnung behandelt.

 

Wir weisen darauf hin, dass im Rahmen der Seminarorganisation die Kontaktdaten in Teilnehmerlisten an Mitteilnehmende der gleichen Veranstaltung weitergegeben werden können. Dies erfordert die Zustimmung der TeilnehmerInnen. Dies geschieht, um die Anreisekoordination für die Teilnehmenden zu erleichtern. Die Teilnehmerlisten enthalten folgende Daten: Namen, Anschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer.

 

Urheberecht

Die vom SZL erstellten Skripte sind urheberrechtlich geschützt und nur zur persönlichen Nutzung für die KursteilnehmerInnen vorgesehen. Die Weitergabe an Dritte und/oder die Vervielfältigung verletzt das Urheberecht und ist daher unzulässig und strafbar. Bild- und Tonaufnahmen während der Kurse durch TeilnehmerInnen sind unzulässig.

 

Haftung

Jede/r TeilnehmerIn ist für sich selbst verantwortlich. Das SZL übernimmt keinerlei Haftung für Schäden an Personen oder Gegenständen bzw. abhanden gekommenen Gegenständen. Die Teilnahme an einem Seminar setzt eine normale physische und psychische Belastbarkeit voraus und ersetzt keine Therapie. Bei Beschwerden muss vor Beginn der Weiterbildung der Leiter des SZL ausführlich informiert werden und im Zweifelsfall ein Arzt, Psychologe oder Psychotherapeut konsultiert werden.

 

Jede/r TeilnehmerIn trägt für sich und seine Handlungen innerhalb und außerhalb der Kurse sowie bei der Anwendung der Methoden die volle Eigenverantwortung und stellt den Veranstalter, die Durchführenden und MitteilnehmerInnen von jeden Haftungsansprüchen frei. Jede/r TeilnehmerIn ist für die Durchführung und Anwendung der Lehrinhalte selbst verantwortlich. Bei etwaigen Folgen können keinerlei Ansprüche gegenüber Dozenten und dem SZL geltend gemacht werden.

 

Die Nutzung der zur Verfügung gestellten Räume des SZL erfolgt auf eigene Gefahr. Für Diebstahl und Verlust von Gegenständen erfolgt keinerlei Haftung durch das SZL.

 

Unwirksamkeit

Sollte einer der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksamen Teile des Vertrages sind entsprechend ihrem Sinn auszulegen.

 

Gerichtsstand

Für alle Rechtsbeziehungen der Parteien des Deutschen Rechts anwendbar. Für Unstimmigkeiten vereinbaren die Parteien als Gerichtsstand Chemnitz.